Öffentliches Baurecht

In der Kanzlei Baño Leon verfügen wir über eine langjährige praktische Erfahrung und vortreffliche Kenntnisse des spanischen öffentlichen Bau- und Planungrechts. Die Kanzlei betreut ihre Mandantschaft sowohl bei der Bauleitplanung, Einholung von Baugenehmigungen und Erstellung von baurechtlichen Verträgen, als auch bei Umlegungsprojekten, und verteidigt weiterhin deren Interessen in Rechtsstreitigkeiten, die in Verbindung zu aller Art von bauordnungsrechtlichen Instrumenten, baurechtlichen Akten und Genehmigungen stehen.

Unter anderem, haben wir erfolgreich den Bauschutz gefährdende Maβnahmen, Umlegungsprojekte und Städtebaupläne angefochten, und für unsere Mandanten beträchtliche Schadensersatzleistungen erzielt.

In seiner Eigenschaft als Experte, hat Prof. Dr. José Mª Baño León in den Beratungsausschüssen für den Entwurf des spanischen staatlichen Baugesetzbuchs (Ley Estatal del Suelo) sowie des regionalen Baugesetzbuchs für die Region Madrid (Ley del Suelo de la Comunidad de Madrid) aktiv mitgewirkt. Er ist auch Autor eines der grundlegenden Lehrbücher in diesem Rechtsgebiet (Derecho Urbanístico Común, editorial Iustel)