Spanisches Kommunalrecht – Örtliche Verwaltung

Ein Groβteil unserer Mandantschaft setzt sich aus Gebietskörperschaften zusammen, die bereits seit vielen Jahren unsere Dienstleistungen wahrnehmen. Unsere Kanzlei bietet diesen Verwaltungseinrichtungen eine umfassende Beratung für ihre täglichen Aufgaben: von der Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen, wie der Vertragsabschluss mit externen Lieferanten, oder verwaltungsrechtliche Vereinbarungen mit anderen öffentlichen oder privaten Körperschaften, bis zu Beihilfen oder bau- und umweltrechtliche Fragen.

Die Kanzlei Baño León vertritt üblicherweise die Interessen von Gebietskörperschaften in Prozessen, in denen Unternehmen oder Privatpersonen gegen Maβnahmen der Gebietskörperschaften klagen. Viele Gemeindeverwaltungen sind von Baño León in Verfahren zur Geltendmachung von Vermögenshaftung gegen die öffentliche Verwaltung verteidigt und von der Zahlung hoher Summen freigestellt worden, wie beispielsweise bei Entschädigungen wegen Unterlassung bei der Durchführung von Bauleitplänen und Bebauungsprogrammen. Kürzlich hat die Kanzlei eine Gebietskörperschaft erfogreich in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren verteidigt, in dem ein Konzessionsnehmer eine hohe Schadensersatzforderung auf der Grundlage der Kündigung einer Parkhauskonzession eingeklagt hatte.

Unsere Kanzlei verteidigt auch oftmals die Interessen von Privatpersonen gegen Maβnahmen der Gebietskörperschaften in Baugenehmigungs-, Bewilligungs- und steuerrechtlichen Sachen, etc.