Wir bieten eine Vielzahl von
Rechtsdienstleistungen an

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Verwaltungsrecht

Die von Professor José María Baño León gegründete Kanzlei bietet auf der Grundlage seiner mehr als 30-jährigen anwaltlichen Praxis eine spezialisierte Rechtsberatung in sämtlichen Bereichen des spanischen Verwaltungsrechts.
   Durch umfangreiche Fachkenntnisse in diesem Rechtsgebiet sind wir in der Lage, unsere Mandanten sowohl umfassend als auch interessengerecht zu beraten, denn die Wahrnehmung sämtlicher impliziter Umstände eines Falles ermöglicht uns eine erstklassige Anpassung an die Bedürfnisse unserer Mandanten.
   So kann ein streitgegenständlicher Vertrag in Wirklichkeit einen Vermögenshaftungsfall verbergen, oder ein baurechtliches Problem ist denkbar durch umweltrechtliche Maβnahmen zu lösen; eine Lastenheftklausel in einem Ausschreibungsverfahren kann wiederum in einem Verstoβ gegen den freien Wettbewerb münden.
   All dies befähigt uns, im Hinblick auf eine diverse Mandantschaft, zu der Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Verwaltungseinrichtungen gehören, für eine äuβerst dynamische, effiziente und fachlich auf dem neuesten Stand stehende Rechtsberatung.

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Öffentliches Baurecht

In der Kanzlei Baño Leon verfügen wir über eine langjährige praktische Erfahrung und vortreffliche Kenntnisse des spanischen öffentlichen Bau- und Planungrechts. Die Kanzlei betreut ihre Mandantschaft sowohl bei der Bauleitplanung, Einholung von Baugenehmigungen und Erstellung von baurechtlichen Verträgen, als auch bei Umlegungsprojekten, und verteidigt weiterhin deren Interessen in Rechtsstreitigkeiten, die in Verbindung zu aller Art von bauordnungsrechtlichen Instrumenten, baurechtlichen Akten und Genehmigungen stehen.
   Unter anderem, haben wir erfolgreich den Bauschutz gefährdende Maβnahmen, Umlegungsprojekte und Städtebaupläne angefochten, und für unsere Mandanten beträchtliche Schadensersatzleistungen erzielt.
   In seiner Eigenschaft als Experte, hat Prof. Dr. José Mª Baño León in den Beratungsausschüssen für den Entwurf des spanischen staatlichen Baugesetzbuchs (Ley Estatal del Suelo) sowie des regionalen Baugesetzbuchs für die Region Madrid (Ley del Suelo de la Comunidad de Madrid) aktiv mitgewirkt. Er ist auch Autor eines der grundlegenden Lehrbücher in diesem Rechtsgebiet (Derecho Urbanístico Común, editorial Iustel)

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Umweltrecht

Umweltrecht tritt immer häufiger sowohl auf direktem als auch auf indirektem Weg in zahlreichen Rechtsfällen auf. Baño León berät regelmäβig Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Verwaltungseinrichtungen in einer groβen Vielfalt von Fällen im Bereich des spanischen Umweltrechts, wie beispielsweise Schlieβungsverfahren, Tätigkeitsgenehmigungen, Betreibung von Verfahren zur Umnutzung im Interesse der Gemeindeentwicklung, Abfallbewirtschaftung und Naturgebiete.
   Unter anderem hat unsere Kanzlei neulich durch die Erlangung einer Entschädigung wirksam die Interessen eines Unternehmens verteidigt, dessen Gewerbegenehmigung entzogen und gegen das ein Schlieβungsverfahren auf der Grundlage von Umweltbelangen eingeleitet worden war; wir haben auch die Anfechtung von Umweltplänen erfolgreich durchsetzen können, indem eine fehlende wissenschaftliche Grundlage anerkannt und/oder nicht schutzwürdige Werte festgestellt wurden.
   Gleichwohl beraten wir mit öffentlichen Diensten beliehene Unternehmen, die unmittelbar von Umweltmaβnahmen betroffen sind, wie es bei Müllabfuhr-, Müllabladeplatz-, Altölbeseitigungsdiensten, etc., der Fall ist.

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Spanisches Kommunalrecht – Örtliche Verwaltung

Ein Groβteil unserer Mandantschaft setzt sich aus Gebietskörperschaften zusammen, die bereits seit vielen Jahren unsere Dienstleistungen wahrnehmen. Unsere Kanzlei bietet diesen Verwaltungseinrichtungen eine umfassende Beratung für ihre täglichen Aufgaben: von der Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen, wie der Vertragsabschluss mit externen Lieferanten, oder verwaltungsrechtliche Vereinbarungen mit anderen öffentlichen oder privaten Körperschaften, bis zu Beihilfen oder bau- und umweltrechtliche Fragen.
    Die Kanzlei Baño León vertritt üblicherweise die Interessen von Gebietskörperschaften in Prozessen, in denen Unternehmen oder Privatpersonen gegen Maβnahmen der Gebietskörperschaften klagen. Viele Gemeindeverwaltungen sind von Baño León in Verfahren zur Geltendmachung von Vermögenshaftung gegen die öffentliche Verwaltung verteidigt und von der Zahlung hoher Summen freigestellt worden, wie beispielsweise bei Entschädigungen wegen Unterlassung bei der Durchführung von Bauleitplänen und Bebauungsprogrammen. Kürzlich hat die Kanzlei eine Gebietskörperschaft erfogreich in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren verteidigt, in dem ein Konzessionsnehmer eine hohe Schadensersatzforderung auf der Grundlage der Kündigung einer Parkhauskonzession eingeklagt hatte.
    Unsere Kanzlei verteidigt auch oftmals die Interessen von Privatpersonen gegen Maβnahmen der Gebietskörperschaften in Baugenehmigungs-, Bewilligungs- und steuerrechtlichen Sachen, etc.

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Vergaberecht öffentlicher Aufträge und Infrastrukturen

Ein beträchtlicher Anteil der Arbeit die unsere Anwälte verrichten besteht aus Rechtssachen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens in Spanien. Die Kanzlei Baño Leon berät öffentliche Einrichtungen in der Erstellung und Ausschreibung von öffentlich-rechtlichen Verträgen und ist vielmals in vertragsrechtlichen Sachen gutachtlich tätig. Auch Privatpersonen zählen zu unserer Mandantschaft: so, bei rechtswidrigen Auftragsvergaben, bei Kündigung wegen Vertragsverletzung oder bei Schadensersatzklagen.
   Zu den jüngsten Erfolgen der Kanzlei Baño Leon zählen die Anfechtung der Leistungsbeschreibung in einem Ausschreibungsverfahren für den Wasserversorgungsdienst einer Gemeinde, und der nachfolgenden Auftragsvergabe an unseren Mandanten, oder die Wiederherstellung des vermögensrechtlichen Gleichgewichts im Rahmen eines Konzessionsvertrags für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen.
   Ferner hat die Kanzlei auch die rechtliche Beratung von Konzessionsnehmern, deren Rechte von einer Hafenbehörde widerrufen werden sollten, übernommen, und im Hinblick auf die Geltendmachung eines Forderungsanspruchs auf der Grundlage erbrachter Dienstleistungen verschiedene verwaltungsrechtliche und gerichtliche Verfahren gegen die Verwaltung eingeleitet, die letztendlich mit der gerichtlichen Anerkennung der Forderung abgeschlossen wurden.
   Prof. Dr. José María Baño León gilt als Experte in diesem Rechtsbereich und wurde neulich vom spanischen Abgeordnetenhaus zu Rate herangezogen, um bei der Debatte über die Änderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen (Ley de Contratos del Sector Público) mitzuwirken.

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Enteignungen

Wir verfügen in der Kanzlei Baño Leon über eine weite praktische Erfahrung im spanischen Enteignungsrecht: Enteignungen durch öffentliche Verwaltungen hinsichtlich jeder Art von Grund und Boden, jedoch auch von Gütern oder wertbaren Rechten; wir beraten insbesondere betroffene Privatpersonen während des gesamten Enteignungsverfahrens.
   Unsere Kanzlei hat in Enteignungsverfahren sowohl Unterlassungsfälle von Seiten der Behörden als auch Enteignungsentschädigungen angefochten und somit beachtliche Entschädigungsbeträge für unsere Mandanten erzielt. Wir haben unsere Mandanten in besonderen Einteignungsverfahren beraten, wie zum Beispiel in Fällen, in denen der Eigentümer auf der Grundlage eines Gesetzes zur Beantragung der Enteignung berechtigt ist, und infolgedessen die entsprechenden verfahrensrechtlichen Vorgänge eingeleitet und letztendlich ergangene Beschlüsse oder Enteignungsentschädigungen angefochten.
   Gleichwohl haben wir auch die Interessen der öffentlichen Verwaltung in Enteignungsverfahren bei Anfechtung durch die Eigentümer vertreten.

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Regulatorisches Recht und Datenschutz

Die Kanzlei Baño León berät oftmals ihre Mandanten in ihren Beziehungen zu den spanischen Regulierungsbehörden.
    Neulich hat die Kanzlei Gutachten für die frühere Energieregulierungsbehörde und für die Generaldirektion Spielregelung im Bereich ihrer jeweiligen Aufgabenbereichen erstellt.
    Wir haben sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen vor der nationalen Wertpapierbörsenkommission (CNMV) vertreten. Gegenwärtig verteidigen wir vor der Spanischen Datenschutzbehörde die Interessen von Privatpersonen, die durch öffentliche Einrichtungen beeinträchtigt worden sind.

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Wettbewerbs- und Unionsrecht

im Rahmen der spanischen und europäischen Wettbewerbsregeln leistet die Kanzlei Baño León rechtliche Beratung in Verfahren vor der Europäischen Kommission und der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC); so, zum Beispiel, bei Verfahren wegen Kartellbildung, wegen Missbrauch einer beherrschenden Stellung und anderer wettbewerbswidriger Verhaltensweisen, wegen Fusionskontrolle und staatlichen Beihilfen, etc. Wir erteilen auch vorsorgliche Rechtsberatung bei der Anwendung von Programmen zur Gewährleistung von Wettbewerbsnormen im Unternehmen oder in Unternehmensverbänden, im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Angemessenheit von Vertriebsverträgen oder von Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern, etc.
    Hinsichtlich des europäischen Unionsrechts, beraten wir über freien Waren-, Niederlassungs- und Dienstleistungsverkehr, Zollmaβnahmen und UE-Handelspolitik (inklusive handelspolitische Schutzinstrumente, internationale Strafregelungen, Embargos, etc.), und allgemein in allen Fragen bei der praktischen Anwendung und Umsetzung der verschiedenen unionsrechtlichen Politiken in Spanien.
    Unlängst geführte Fälle in unserer Kanzlei waren die Verteidigung mehrerer Unternehmen in einem Verfahren wegen Verstoβ gegen das Kartellrecht, oder die Beratung von Unternehmen in Monopolstellung, die Beratung von Unternehmen bei Online-Vertriebssachen, oder die Einlegung einer Beschwerde vor der CNMC gegen eine Öffentliche Verwaltung wegen Verstoβ gegen das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs.
    Prof. Dr. José María Baño Leon ist Autor einer der relevantesten Monographien in diesem Rechtsgebiet („Potestades administrativas y garantías de las empresas en el derecho español de la competencia“ – Verwaltungsbefugnisse und Rechtsschutz der Unternehmen im spanischen Wettbewerbsrecht – Verlag McGraw Hill). Unsere Anwälte Álvaro Pascual und José María Baño Fos (Doktor in diesem Rechtsbereich) waren, bevor sie unserer Kanzlei beigetreten sind, in erstklassigen Anwaltskanzleien in Madrid und Brüssel tätig.

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Beamtenrecht

Die Kanzlei Baño León berät häufig Beamte – jedoch auch die Verwaltung selbst – über das Dienstverhältnis der Beamten mit der spanischen Verwaltung.
    Die Kanzlei hat oftmals Teilnahmebedingungen in Zugangsverfahren für Beamte, den Abbau von Beamtenstellen oder die Vergabe von Stellen wirksam angefochten; auf der anderen Seite, haben wir die Verwaltung bei verwaltungsgerichtlichen Klagen gegen Beschlüsse im Rahmen von Disziplinarverfahren und in anderen beamtenrechtlichen Sachen beraten.
    Zu den jüngsten erfolgreichen Fällen unserer Kanzlei zählen wir einen Befugnismissbrauchsfall durch die Nichtigkeitserklärung einer Reihe von Arbeitsplätzen, um auf diesem Wege eine Beamtenstelle unrechtmäβig abzubauen; oder die Nichtigkeitserklärung des Vergabebeschlusses in einem Zugangsverfahrens für Beamte, und der rückwirkenden Anerkennung von wirtschaftlichen Rechten, Dienstalter- und Sozialversicherungsbeitragsrechten seit dem Zeitpunkt, an dem unserer Mandant zum Beamten hätte ernannt werden müssen.

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Berufsvereinigungen

Die Kanzlei Baño León verfügt über eine weitreichende Erfahrung bei der Beratung von Berufsvereinigungen in Spanien, wie die Berufsverbände für Krankenpflegeberufe, Ärztekammern, Berufsvereinigung der Agenten für Verwaltungssachen oder Notarkammern. Die Kanzlei hat im Laufe der Zeit verschiedenen Berufsvereinigungen rechtlichen Beistand geleistet, um deren rechtmäβige interne Funktionsweise zu gewährleisten; allgemeine Vorschriften, die den Interessen der Berufsvereinigungen entgegenstanden, sind erfolgreich angefochten worden; in verfassungsrechtlichen Konflikten wurden Berufsverbände rechtlich vertreten; Satzungen und interne Verordnungsvorschriften sind erstellt worden; und allgemein sind die Interessen dieser Berufsvereinigungen – durch rechtmäβige Gründung und Finanzierung – immer gewahrt worden.
    Baño León hat auch Verbandsmitglieder mit qualifizierter Ausbildung in ihren Konflikten mit ihrem jeweiligen Berufsverband beraten; so, beispielsweise in verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Zurückweisung des Mitgliedschaftsantrags eines Berufsträgers, bei denen letztendlich das Recht auf Mitgliedschaft und Schadensersatz aufgrund der erlittenen Beeinträchtigungen anerkannt wurde.

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Verwaltungsstrafrecht und Geldbuβen

Ein beträchtlicher Teil der Arbeit in unserer Kanzlei besteht aus der Beratungstätigkeit im Rahmen verschiedenartiger Verwaltungsstrafverfahren in Spanien, wie beispielsweise die von Autonomen Regionen, örtlichen Verwaltungen oder in Verbindung mit der Datenschutzbehörde (AEPD), der nationalen Wertpapierbörsenkommission (CNMV), der nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC), etc. eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahren.
    Erfolgsreiche unlängst bearbeitete Fälle betreffen die Auslöschung der Veröffentlichung eines Verwaltungsstrafverfahrens auf der Website der nationalen Wertpapierbörsenkommission (CNMV) wegen Verletzung der Datenschutzbestimmungen, oder die Einstellung eines Verfahrens auf Verwaltungsebene wegen einer mutmaβlichen Verletzung der Schifffahrtsgesetzregelung, oder die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung zur Aufhebung der von einer Behörde in einem Verwaltungsstrafverfahren getroffenen Maβnahmen über einen Wert von 8 Millionen Euro, u.a. auch die Beschlagnahme einer Produktionsstätte.

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Andere Rechtsbereiche

Die Tätigkeit der Kanzlei Baño León erstreckt sich auch auf andere Gebiete des spanischen Verwaltungsrechts, wie zum Beispiel das Tourismusrecht. Unternehmen in dieser Branche werden im Hinblick auf die Eröffnung ihrer Geschäftslokale oder auf Verwaltungsstrafverfahren beraten. Desweiteren, haben wir in Beihilfesachen sowohl die Verwaltung als auch Privatpersonen und Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit rechtlich betreut. Unsere Kanzlei verfügt auch über Erfahrung in Themenbereichen wie Wasserrecht, Herkunftsbezeichnungen, Nutzergemeinschaften, Abwasserkontrollgebühren, Ordnung des Einzelhandels, etc.

Ein sehr intelligentes Team, das genau weiß,
wie man mit der spanischen
Verwaltung umgeht.

Chambers Europe 2022